Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1556 1396   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1557 1397   Sonstige Verbindlichkeiten
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter 1558 1398   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer nach § 15a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter 1559 1399   Sonstige Verbindlichkeiten
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG 1528 1376   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG 1529 1377   Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige Erträge unregelmäßig 2709 4839   Sonstige betriebliche Erträge unregelmäßig
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4900 6300   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Der Vorsteuerabzug richtet sich nach der Situation im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Bei Voraus- bzw. Anzahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Ändern sich die Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebend waren, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Das gilt auch für Wirtschaftsgüter, die in ein anderes Wirtschaftsgut eingebaut werden. Ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers, bucht er seine Rückzahlung auf das Konto "Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1557 (SKR 03) bzw. 1397 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG

an Sonstige betriebliche Erträge, sonstige betriebliche Aufwendungen

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