Der Leistungsempfänger sollte sich vergewissern, dass der Rechnungsaussteller Unternehmer ist. Der Leistungsempfänger muss auch kontrollieren, ob die in der Rechnung angegebene Adresse im Leistungszeitpunkt zutreffend ist. Ist der Unternehmer im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr unter der Adresse erreichbar, die er in der Rechnung angegeben hat, entfällt der Vorsteuerabzug.[1]

Als Adresse reicht für den Vorsteuerabzug auch eine Briefkastenadresse aus, dies entschied der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Unternehmer unter dieser Adresse erreichbar ist.[2]

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