Bei der bis 2019 durchzuführenden Günstigerprüfung wurden die sich ergebenden Abzugsvolumen noch – unter gewissen Voraussetzungen – mit den Abzugsvolumen verglichen, die sich nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht ergeben hätten. Diese Günstigerprüfung wird ab dem Veranlagungszeitraum 2020 nicht mehr durchgeführt.

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