Regelmäßig ist davon auszugehen, dass der Teilwert des Vorratsvermögens dem Betrag entspricht, der sich nach Kürzung des erzielbaren Verkaufserlöses um den nach dem Bilanzstichtag noch anfallenden Teil des durchschnittlichen Rohgewinnaufschlags ergibt. Die EStR lassen 2 Möglichkeiten der Teilwertermittlung zu, und zwar nach der Subtraktionsmethode und nach der Formelmethode.

Die Subtraktionsmethode ist nur anwendbar, wenn aus der Betriebsabrechnung die nach dem Bilanzstichtag bei den einzelnen Kostenarten noch jeweils anfallenden Kosten ermittelbar sind.

Die Formelmethode berechnet den Teilwert unter Berücksichtigung des Durchschnittsunternehmer-Gewinnprozentsatzes, des Rohgewinnaufschlags und einem prozentualen Kostenansatz. Sie kann angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige keine Betriebsabrechnung hat, aus der die für die Anwendung der Subtraktionsmethode erforderlichen Daten hervorgehen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Subtraktions- und Formelmethode

Subtraktionsmethode

Warenbestand – Anschaffungskosten 20.000 EUR.

Rohgewinnaufschlagssatz 100 %.

Noch erzielbarer Verkaufspreis: 30 % des ursprünglichen Verkaufspreises (30 % von 40.000 EUR = 12.000 EUR).

Durchschnittlicher Unternehmergewinn: 4 % des noch erzielbaren Verkaufspreises (= 480 EUR).

Aus der Betriebsabrechnung ergeben sich nach dem Bilanzstichtag 60 % betriebliche Kosten. Sie werden auf der Basis des ursprünglich kalkulierten Verkaufspreises (40.000 EUR), abzüglich des durchschnittlichen Unternehmergewinns (4 % von 40.000 EUR = 1.600 EUR) berechnet.

Niedrigerer Teilwert (X) = voraussichtlich erzielbarer Verkaufspreis abzüglich durchschnittlicher Unternehmergewinn abzüglich nach dem Bilanzstichtag noch anfallender betrieblicher Aufwand:

X = 12.000 EUR ./. 480 EUR ./. 60 % von 18.400 EUR (18.400 EUR = 40.000 EUR ./. 1.600 EUR ./. 20.000 EUR)

X = 12.000 EUR ./. 480 EUR ./. 11.040 EUR

X = 480 EUR.

Formelmethode

Warenbestand – Anschaffungskosten 20.000 EUR.

Rohgewinnaufschlagssatz 100 %.

Noch erzielbarer Verkaufspreis: 30 % des ursprünglichen Verkaufspreises (30 % von 40.000 EUR = 12.000 EUR).

Durchschnittlicher Unternehmergewinn: 4 % des ursprünglichen Verkaufspreises = 8 % der Anschaffungskosten.

Die nach dem Bilanzstichtag noch anfallenden Kosten werden auf 60 % geschätzt.

 
Niedrigerer Teilwert (X) = 12.000 EUR  
(1 + 8 % + 92 % × 60 %)  

X = 12.000 EUR: (1 + 0,08 + 0,552)

X = 12.000 EUR: 1,632

X = 7.353 EUR.

[1] R 6.8 Abs. 2 Sätze 5, 6 EStR; H 6.8 EStH "Beispiele für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Vorratsvermögens, die durch Lagerung, Änderung des modischen Geschmacks oder aus anderen Gründen im Wert gemindert sind (R 6.8 Abs. 2 ff.)".

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