Die retrograde Methode ermittelt die Anschaffungskosten von zur Veräußerung bestimmten Vorratsgütern – ggf. unterteilt nach Warengruppen – durch Abzug des jeweiligen Rohgewinnaufschlags (Bruttospanne) vom kalkulierten Bruttoverkaufspreis. Sie ist auch steuerlich anerkannt.[1]
Progressive Preiskalkulation | Retrograde Anschaffungskostenermittlung | ||||
---|---|---|---|---|---|
Schema | Beispiel | Schema | Beispiel | ||
Bruttowarenpreis | 98 | Bruttoverkaufspreis | 140 | ||
– | Preisnachlässe | – 3 | – | Rohgewinnaufschlag (40 %) | –40 |
= | Nettowarenpreis | 95 | = | Anschaffungskosten | 100 |
+ | Bezugseinzelkosten | 5 | |||
= | Anschaffungskosten | 100 | |||
+ | Rohgewinnaufschlag (40 %) | 40 | |||
= | Bruttoverkaufspreis | 140 |
Tab. 3: Retrograde Anschaffungskostenermittlung als Umkehrung der progressiven Preiskalkulation
Erfolgt der Rohgewinnaufschlag auf den Bruttowarenpreis, sind bei der retrograden Anschaffungskostenermittlung die durchschnittlich erhaltenen Anschaffungspreisminderungen (Skonti, Mengenrabatte oder Boni) gesondert abzuziehen. Einzeln zurechenbare Bezugskosten erhöhen in diesem Fall die Anschaffungskosten.
Vom Grundprinzip entspricht die retrograde Methode der verlustfreien Bewertung. Anders als diese berücksichtigt sie jedoch nicht den im Einzelfall angemessenen (üblichen) Rohgewinnaufschlag, sondern den vom Kaufmann tatsächlich kalkulierten Aufschlag für bestimmte Gemeinkosten und den Reingewinn. Dem entspricht es, bei herabgesetzten Preisen zur Ermittlung der Anschaffungskosten nicht die ursprünglich kalkulierte, sondern nur die verbliebene Handelsspanne abzusetzen.[2]
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