Vor der Eintragung der Gesellschaft kann kein Geschäftsanteil übertragen werden. Ein Gesellschafterwechsel ist nur über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erreichbar. Diese setzt regelmäßig die Zustimmung aller Gesellschafter und zwingend die notarielle Beurkundung voraus. Gleiches gilt für den Beitritt eines Gesellschafters.

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