Innerhalb der GmbH ist zur Prokura-Erteilung ausschließlich der Geschäftsführer oder die Gesellschafterversammlung berechtigt. Dieses Recht kann nicht übertragen werden (z. B. auf einen Generalbevollmächtigten).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen