Wenn es gelingt, Verwaltungskosten bestimmten Bereichen zuzuordnen, verteilt sie der BAB auf die entsprechenden Kostenstellen. Das kann z. B. die Personalverwaltungskosten für bestimmte Produktionsbereiche betreffen oder die IT-Kosten für den Vertrieb. Die Zuschlagskalkulation berücksichtigt diese Gemeinkosten dann entsprechend. Die Personalkosten für den Produktionsbereich finden sich in den Fertigungsgemeinkosten wieder, die IT-Kosten des Einkaufes in den Materialgemeinkosten. Auch die Vertriebsgemeinkosten können Verwaltungskosten enthalten.

Der Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz verteilt die nicht auf andere Stellen verteilten Verwaltungskosten auf die Produkte. Grundlage sind die Herstellkosten des Produktes. Der Prozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis der gesamten Verwaltungskosten zu den gesamten Herstellkosten des Unternehmens und wird im BAB errechnet. Dadurch erfolgt eine Gleichverteilung der Verwaltungskosten über alle Produkte.

 
Praxis-Beispiel

Zuschlagskalkulation mit Verwaltungskosten

Ein Unternehmen stellt zwei Produkte her. Insgesamt fallen Herstellkosten in Höhe von 2.000.000 EUR und Verwaltungskosten von 135.000 EUR an. Das sind 6,75 %. Die Zuschlagskalkulation könnte dann folgendermaßen aussehen:

 
  A B
Materialkosten 1,00 EUR 3,50 EUR
Materialgemeinkosten 0,25 EUR 1,35 EUR
Fertigungslöhne 0,80 EUR 1,10 EUR
Fertigungsgemeinkosten 1,90 EUR 2,20 EUR
Herstellkosten 3,95 EUR 8,15 EUR
Vertriebsgemeinkosten 11,5 % 0,45 EUR 0,94 EUR
Verwaltungsgemeinkosten 6,75 % 0,27 EUR 0,55 EUR
Selbstkosten 4,67 EUR 9,64 EUR

Neben den in der Kalkulation explizit ausgewiesenen Verwaltungskosten können die anderen Gemeinkostenarten ebenfalls Verwaltungskosten enthalten.

Durch eine differenzierte Betrachtung der Gemeinkosten können Verwaltungskosten gerecht den einzelnen Produkten zugeordnet werden. Wird z. B. Produkt A in einem getrennten Bereich (z. B. Werk) hergestellt und hat dieses Werk geringere Verwaltungskosten als vergleichbare Produktionsstandorte des Unternehmens, dann sollte dieses auch in der Kalkulation spürbar werden. Eine Verteilung der standortbezogenen Verwaltungskosten über den Verwaltungsgemeinkostensatz kommt daher nicht in Frage. Über den BAB können produktbezogene Fertigungsgemeinkostenzuschlagsätze ermittelt werden, die auch Unterschiede in den Verwaltungskosten widerspiegeln.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge