IT als Enabler für ein einheitliches Rechnungswesen

Mit S/4HANA hat die SAP die klassische Trennung zwischen Finanzen und Controlling aufgehoben und alle Informationen auf Einzelpostenebene an einer Stelle zusammengeführt: im sogenannten Universal Journal (technisch: Tabelle ACDOA Accounting Document Actual).

In dieser Tabelle werden alle bisherigen Rechnungswesen-Datensilos zusammengefasst, die in Verbindung mit einem Konto gebucht werden (s. Abb. 1). Damit ist auch die Marktperspektive des Vertriebs (Kunden, Regionen, Produkte) integraler Bestandteil der neuen Einzelpostentabelle.[1]

Abb. 1: Universal Journal (Tabelle ACDOA – ACounting DOcument Actual)

Das Rückgrat des Rechnungswesens ist das Sachkonto, das künftig der Dreh- und Angelpunkt der kaufmännischen Berichterstattung sein wird.

Im Bereich Finanzen ist mit dem Universal Journal die Trennung zwischen Hauptbuch und Nebenbuch aufgehoben. So ist es z. B. möglich, das "Abstimmkonto Forderungen" direkt nach Kunden oder Profit-Centern "aufzureißen". Auch die Materialwirtschaft hat Einzug gehalten: Die Materialbewertung wird vorgangsbezogen analog dem heutigen Material Ledger im Universal Journal fortgeschrieben. Die neue Einzelpostenstruktur erlaubt die vollständige Integration der Vertriebsergebnisrechnung, da alle relevanten Marktinformationen wie Kunde oder Produkt in Verbindung mit dem Sachkonto Umsatz oder Warenlieferung gespeichert werden.

Das war bisher in R/3 auch mit der buchhalterischen Ergebnisrechnung möglich, allerdings hatte diese so große funktionale Defizite (z. B. fehlender Aufriss der Standardherstellkosten), dass die Unternehmen in Deutschland fast ausschließlich die kalkulatorische Ergebnisrechnung für die interne Steuerung genutzt haben.

 
Hinweis

COPA weiterhin möglich, aber nicht empfehlenswert

Diese Form der Ergebnisrechnung wird es auch weiterhin in S/4HANA geben, allerdings ist das kalkulatorische COPA nicht in das Universal Journal integriert und sollte daher nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

[1] Vgl. Krüger, 2015, 155 ff.

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