Die Annahme muss dem Anbietenden ausnahmsweise nicht zugehen, wenn der Antragende auf den Zugang verzichtet hat oder der Zugang der Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist (§ 151 BGB). Insbesondere, wenn ein Kunde aufgrund einer "invitatio ad offerendum" ein Angebot/eine Bestellung abgibt, erwartet er in der Praxis keine ausdrückliche Annahmeerklärung seines Vertragspartners. Dass der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich sein kann, bedeutet aber nicht, dass auch die Abgabe der Annahmeerklärung entbehrlich ist. Durch bloßes Schweigen kann eine Annahme nicht erklärt werden (Ausnahme: Schweigen im kaufmännischen Verkehr, s. Tz. 1.2.2 und 1.2.3). Hinzukommen muss immer eine schlüssige Handlung. Oft stellen schlüssige Annahmehandlungen gleichzeitig Handlungen zur Erfüllung des Vertrags dar.

 

Entbehrlicher Zugang der Annahmeerklärung

Nach Eingang der Bestellung stellt die Weinhandlung W die bestellte Ware umgehend bereit und liefert sie aus; das Hotel H stellt nach kurzfristiger Reservierung umgehend ein Zimmer bereit.

 

Zusendung unbestellter Ware

X wird ein Buch zugeschickt, welches er gar nicht bestellt hat. Er öffnet das Paket, liest das Buch und markiert einige interessante Stellen mit einem Textmarker.

Werden einem Verbraucher durch einen Unternehmer Waren zugeschickt, die dieser nicht bestellt hat, liegt in einer sog. Aneignungs- und Gebrauchshandlung des Empfängers grundsätzlich keine Annahme durch schlüssiges Verhalten, die den Zugang entbehrlich macht. § 241a BGB bestimmt für diese Fälle, dass durch die Lieferung unbestellter Sachen ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet wird. Ein Vertrag kommt nicht zustande, es besteht also weder eine Zahlungs- oder Rücksendungspflicht, noch wird X hier Eigentümer der Ware, auch wenn er sich wie ein Eigentümer verhalten hat. Gleiches gilt im Übrigen auch im Werkvertragsrecht: Wer z. B. Reparaturen ohne Auftrag ausführt, macht dem Verbraucher damit quasi ein Geschenk. Dieser muss nicht zahlen (vgl. z. B. AG Charlottenburg, Urteil v. 23.8.2019, 209 C 5/19), auch wenn er von der Reparatur profitiert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge