Die gängigen Betriebshaftpflichtversicherungen lassen sich um Vermögensschäden erweitern, es gibt aber auch spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die je nach Branche sinnvoll sein können. So hat etwa ein Sachverständiger oder Gutachter ein hohes Vermögensschadensrisiko, wenn durch sein fehlerhaftes Gutachten Schäden bei Dritten entstehen.

 
Praxis-Beispiel

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine GmbH, die über angestellte Sachverständige Gutachten über Grundstücke erstellt, legt den Verkehrswert eines Grundstücks mit 1.000.000 EUR fest. Hierbei hat der Gutachter erhebliche Schäden in der Bausubstanz übersehen: Das Haus hat einen Schwammbefall. In Wirklichkeit ist das Haus nur 600.000 EUR wert. Aufgrund des fehlerhaften Gutachtens erwirbt ein Käufer das Haus für 1.000.000 EUR und nimmt die Sachverständigen-GmbH wegen des überhöhten Preises in die Haftung.

Dies wäre ein typischer Fall für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hier wurde niemand verletzt und auch keine Sache beschädigt, es ist ein reiner Vermögensschaden entstanden.

Ein wichtiger Anwendungsbereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist zudem die D&O Versicherung (= Directors & Officers-Liabiltiy), die die GmbH abschließen kann, um die Risiken aus der Haftung der Geschäftsführer und etwaiger Aufsichtsräte oder ggf. auch leitender Angestellter, wie Prokuristen, abzusichern. Verursacht etwa der Geschäftsführer bei Dritten oder bei der GmbH einen Schaden, kann diese Versicherung eingreifen. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Geschäftsführer einen Auftrag fehlerhaft kalkuliert hat und deshalb die GmbH diesen Auftrag nur mit Verlust durchführen kann. Hier hätte der Geschäftsführer seine Pflichten gegenüber der GmbH verletzt und müsste dieser den Schaden ersetzen. Dafür könnte der D&O-Versicherer einspringen.

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