Im Außenverhältnis gegenüber dem Dritten tritt der Kommissionär – wie oben schon ausgeführt – im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis gegenüber dem Kommittenten ist er reiner Vermittler. Denn er handelt für Rechnung des Kommittenten.

Nicht selten übernehmen selbstständige Großhändler als Kommissionäre die Vermittlung von Handelsgeschäften. Es kommt auch vor, dass Unternehmer Handelsgeschäfte auf eigene Rechnung (als Eigenhändler), als Kommissionär und als Agent (im fremden Namen und für fremde Rechnung) abschließen. Manchmal tätigen Kommissionäre auch Geschäfte für mehrere Auftraggeber.

Im Überseehandel bezeichnet man Kommissionsgeschäfte auch als Konsignationsgeschäfte.

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