Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Einkaufskommission
  • Verkaufskommission
  • Wirtschaftliches Eigentum
  • Provision

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Agenturwarenabrechnung/Forderungen 1521 1375   Sonstige Vermögensgegenstände
Agenturwarenabrechnung/Verbindlichkeiten 1731 3600   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Bei Lieferung und Rechnungsstellung der Kommissionsware werden die Konten "Agenturwaren/Forderungen" 1521 (SKR 03) bzw. 1375 (SKR 04) und "Agenturwaren/Verbindlichkeiten" 1731 (SKR 03) bzw. 3600 (SKR 04) bebucht.

 

Buchungssatz:

Agenturwaren/Forderungen

an Agenturwaren Verbindlichkeiten

Der Kommissionär schuldet die anfallende Umsatzsteuer. Er verkauft nämlich im eigenen Namen.

 

Buchungssatz:

Abziehbare Vorsteuer

an Umsatzsteuer

Die Buchung der eingehenden Geldbeträge erfolgt auf das betreffende Geldkonto, zum Beispiel auf das Konto "Kasse" 1000 (SKR 03) bzw. 1600 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Kasse

an Agenturwarenabrechnung/Forderungen

Den Erhalt der Provision bucht der Verkaufskommissionär ebenfalls auf das betreffende Geldkonto, zum Beispiel "Kasse" 1000 (SKR 03) bzw. 1600 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Kasse

an Provisionserlöse

an Umsatzsteuer

Bei Überweisung des Verkaufserlöses nach Abzug der Provision werden die Konten "Agenturwaren/Verbindlichkeiten" 1731 (SKR 03) bzw. 3600 (SKR 04) und das jeweilige Geldkonto angesprochen.

 

Buchungssatz:

Agenturwaren/Verbindlichkeiten

an Kasse/Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verkauf von Kommissionswaren

Kommissionär Hans Groß verkauft im Auftrag Kommissionsware für 20.000 EUR an Firma Müller (Konto 11234). Er erhält eine Verkaufsprovision von 5 % und eine zusätzliche Delkredere-Provision von 1 %.

Buchungsvorschlag:

1.) Lieferung und Rechnungsstellung an den Kunden

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1521/1375 Agenturabrechnung/ Forderungen 23.800 1731/3600 Agenturabrechnung/Verbindlichkeiten 23.800

2.) Buchung der Umsatzsteuer

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 3.800 1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 3.800

3.) Buchung der Verkaufsprovision und der Delkredere-Provision

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
11234/11234 Debitor Müller 1.428 8519/4569 Provisionsumsätze 19 % USt 1.428

4.) Buchung der Überweisung durch den Abnehmer Firma Müller

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 23.800 1521/1375 Agenturabrechnung/Forderungen 23.800

5.) Überweisung des Verkaufserlöses

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1731/3600 Agenturabrechnung/ Verbindlichkeiten 23.800 1200/1800 Bank 22.372
      11234/11234 Debitor Müller 1.428
 
Praxis-Tipp

Praxis-Tipp für DATEV-Anwender: Automatikkonto

Das Konto "Provisionsumsätze 19 % USt" 8519 (SKR 03) bzw. 4569 (SKR 04) ist ein Automatikkonto, so dass sich die gesonderte Buchung der Umsatzsteuer erübrigt.

3 Was beim Kommissionsgeschäft beachtet werden muss

3.1 Der Kommissionär ist selbstständiger Gewerbetreibender

Kommissionäre sind selbstständige Gewerbetreibende, welche im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung Einkäufe oder Verkäufe besorgen.

Und gerade weil der Kommissionär im eigenen Namen handelt, schuldet er auch die beim betreffenden Verkauf der Kommissionsware anfallende Umsatzsteuer.

3.2 Am Kommissionsgeschäft sind 3 Personen beteiligt

Kommissionsgeschäfte sind dadurch bestimmt, dass ein Beauftragter – der Kommissionär – im eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung eines anderen – des Kommittenten – Waren oder Wertpapiere gewerbsmäßig kauft (Einkaufskommission) oder verkauft (Verkaufskommission).

Folgende 3 Personen sind regelmäßig am Kommissionsgeschäft beteiligt:

  • Der Auftraggeber, der mit dem Kommissionär in Verbindung tritt und der den Auftrag zum Einkauf/Verkauf erteilt. Dies ist der Kommittent.
  • Der Vermittler, der für den Kommittenten einkauft oder verkauft. Das ist der Kommissionär.
  • Der Dritte, von dem der Kommissionär die Ware kauft oder an den der Kommissionär die Ware verkauft.

3.3 Im Innenverhältnis ist der Kommissionär Vermittler

Im Außenverhältnis gegenüber dem Dritten tritt der Kommissionär – wie oben schon ausgeführt – im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis gegenüber dem Kommittenten ist er reiner Vermittler. Denn er handelt für Rechnung des Kommittenten.

Nicht selten übernehmen selbstständige Großhändler als Kommissionäre die Vermittlung von Handelsgeschäften. Es kommt auch vor, dass Unternehmer Handelsgeschäfte auf eigene Rechnung (als Eigenhändler), als Kommissionär und als Agent (im fremden Namen und für fremde Rechnung) abschließen. Manchmal tätigen Kommissionäre auch Geschäfte für mehrere Auftraggeber.

Im Überseehandel bezeichnet man Kommissionsgeschäfte auch als Konsignationsgeschäfte.

3.4 Der Kommissionär erhält eine Provision und Auslagenersatz

Der Kommissionär erhält für seine Tätigkeit eine Provision und Auslagenersatz. Er kann auch an einem Mehrerlös bei Festsetzung eines Limits (Mindestpreis bei Verkaufskommission) und an einem Minderpreis bei Festsetzung einer oberen Preisgrenze (bei Einkaufskommission) beteiligt werden. Dadurch erhält er einen zusätzlichen Anreiz ...

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