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Basiswissen Umsatzsteuer

Prof. Dr. Ralf Alefs
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Umsatzsteuer ist – wie der Name schon verrät – die Steuer auf die Umsätze. Sie wird allgemein auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Umsätze, die auch der Umsatzsteuer unterliegen, können regelmäßig nur Unternehmer bewirken. Der Unternehmer erhält für seine steuerpflichtigen Umsätze im Normalfall die Umsatzsteuer von seinen Kunden und führt diese an den Staat ab. Ist der Empfänger des Umsatzes auch ein Unternehmer, zieht er regelmäßig diese Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Der unternehmerische Verbrauch bleibt damit in der Unternehmerkette aufkommensneutral. Der Staat erhält im Endeffekt nur dann Steueraufkommen, wenn es sich um privaten Verbrauch (Endverbrauch) handelt oder Sonderfälle wie z. B. Unternehmer mit steuerbefreiten Umsätzen ohne Vorsteuerabzug vorliegen. In immer mehr Fällen verlagert der Staat jedoch im Rahmen von Sonderregelungen die Steuerschuldnerschaft auf den unternehmerischen Leistungsempfänger. Damit will er das Steueraufkommen sichern und den Steuerbetrug bekämpfen, nimmt aber eine Verkomplizierung des Steuerrechts in Kauf.

1 Beteiligte Personen

1.1 Unternehmer und Leistungsempfänger

Der Unternehmer ist die Hauptperson bei der Umsatzsteuer und grundsätzlich unabhängig von den Ertragsteuern zu beurteilen.[1] Unternehmer können beispielhaft sein: Einzelhändler, Großhändler, Handelsvertreter, freiberuflich tätige Personen wie z. B. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte, Gaststättenbetreiber, aber auch – zum Teil weiter gefasst als bei der Einkommensteuer – z. B. Vermieter und viele Personengesellschaften.

Umsatzsteuer kann grundsätzlich nur dann entstehen, wenn die Leistung durch einen Unternehmer erbracht wird. Er muss die Umsatzsteuer, die aufgrund seiner Leistung entstanden ist, im Regelfall an das Finanzamt abführen.

Ob der Unternehmer die Umsatzsteuer offen oder verdeckt weiterberechnet, ist hierbei ...

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