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Unternehmer

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Unternehmereigenschaft ist eine der Grundvoraussetzungen für steuerbare Leistungen im Umsatzsteuerrecht. Nur ein Unternehmer kann eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführen, nur dem Unternehmer steht ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG zu. Unternehmer ist nach § 2 Abs. 1 UStG, wer eine selbstständige Tätigkeit nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt, unerheblich ist, ob zivilrechtlich Rechtsfähigkeit vorliegt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Unternehmereigenschaft wird grundsätzlich in § 2 Abs. 1 UStG geregelt, die Abgrenzung der Selbstständigkeit erfolgt für natürliche Personen und Personenzusammenschlüsse in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG und für juristische Personen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG (sog. Organschaft); zum 1.1.2023 wurde § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ergänzt. Eine Umsetzung durch die Finanzverwaltung erfolgt in Abschn. 2.1–2.11 UStAE und Abschn. 15.2–15.2d UStAE.

1 Bedeutung der Unternehmereigenschaft

Der Unternehmerbegriff ist der zentrale Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung erbringen, ohne Unternehmereigenschaft besteht grds. keine Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG. Der Unternehmer ist der Steuerpflichtige nach § 33 AO, er hat Steuererklärungen und ggf. Voranmeldungen nach § 18 UStG abzugeben, er muss die Aufzeichnungsvorschriften – insbesondere nach § 22 UStG – erfüllen und er ist regelmäßig nach § 13a UStG der Schuldner der Umsatzsteuer für die von ihm bewirkten Umsätze. Darüber hinaus wirkt die Unternehmereigenschaft aber auch in private Vorgänge hinein. Wer Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes ist, wird auch Steuerschuldner nach § 13b U...

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