Kommissionsgeschäfte sind dadurch bestimmt, dass ein Beauftragter – der Kommissionär – im eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung eines anderen – des Kommittenten – Waren oder Wertpapiere gewerbsmäßig kauft (Einkaufskommission) oder verkauft (Verkaufskommission).

Folgende 3 Personen sind regelmäßig am Kommissionsgeschäft beteiligt:

  • Der Auftraggeber, der mit dem Kommissionär in Verbindung tritt und der den Auftrag zum Einkauf/Verkauf erteilt. Dies ist der Kommittent.
  • Der Vermittler, der für den Kommittenten einkauft oder verkauft. Das ist der Kommissionär.
  • Der Dritte, von dem der Kommissionär die Ware kauft oder an den der Kommissionär die Ware verkauft.

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