BMF, 24.3.2010, III A 7 - V 9950/08/10029

In Deutschland wird zum 1.4.2010 das EU-weite IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System; dt. Bezeichnung „EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren”) eingeführt. Die Anwendung steht ab dem 1.4.2010 an allen Zolldienststellen, die für die Überwachung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zuständig sind (einschließlich Abfertigung im Rahmen der Einfuhr und Ausfuhr), zur Verfügung. Die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS gebe ich in diesem Zusammenhang hiermit bekannt. Diese wird – neben einer Version, die sich ausschließlich an die Benutzer (Beschäftigte der Zollverwaltung) von EMCS richtet – in das bereits zur Verfügung stehende EMCS-Intranetportal eingestellt.

EMCS, ein IT-Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung basiert auf der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008. Die EU-rechtlichen Vorgaben der Richtlinie wurden im Vierten Verbrauchsteueränderungsgesetz und in der Fünften Verbrauchsteueränderungsverordnung umgesetzt. Damit werden künftig verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung mit einem elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) abgewickelt, überwacht und erledigt. Das bisher dafür verwendete papiergestützte Verfahren mittels begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) nach der Verordnung (EWG) Nr. 2719/92 für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die einer harmonisierten Verbrauchsteuer unterliegen, wird dadurch ersetzt. Für die Beschäftigten der Sachgebiete B der Hauptzollämter steht mit EMCS und den dort enthaltenen Arbeitslisten eine Anwendung zur Verfügung, die es den Benutzern insbesondere ermöglicht, Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung, an denen deutsche Wirtschaftsbeteiligte als Versender oder Empfänger beteiligt sind, zeitnah zu überwachen. Die Struktur und der Inhalt der elektronischen Meldungen, die mit EMCS ausgetauscht werden, ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 der Kommission vom 24.7.2009.

Mit EMCS können sowohl Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung – ausgenommen Kaffee und Alkopops – innerhalb des Steuergebiets als auch in oder über andere Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

EMCS wird grundsätzlich zum 1.4.2010 in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Unabhängig davon werden einige Mitgliedstaaten aber aus verschiedenen Gründen EMCS erst zu einem späteren Zeitpunkt implementieren. Griechenland nimmt insofern voraussichtlich erst ab dem 1.6.2010 und Polen und Dänemark erst ab dem 1.1.2011 an EMCS teil. Dies bedeutet, dass bis zur Teilnahme der dieser Mitgliedstaaten Beförderungsvorgänge von deutschen Versendern wie bisher papiergestützt unter Verwendung des begleitenden Verwaltungsdokuments durchgeführt werden müssen und/oder eine Änderung des Bestimmungsorts in einem elektronischen Verwaltungsdokument auf einen Empfänger in diese Mitgliedstaaten ebenfalls nicht möglich ist. Ausfuhren über diese Mitgliedstaaten sind, bis zu den o.g. Daten, nur insofern mit EMCS möglich, wenn die elektronische Ausfuhranmeldung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle abgegeben wird.

Die Einführung von EMCS mit sämtlichen vorgesehenen fachlichen Funktionalitäten erfolgt nach den Vorgaben der Europäischen Kommission in mehreren Schritten (Meilensteinen):

  • Ab dem 1.4.2010 werden Beförderungsvorgänge, die in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch mittels EMCS eröffnet worden sind, durch den Warenempfänger unbedingt über EMCS zu beenden sein (Bestimmungsstellenfunktionalität).
  • Ab dem 1.1.2011 muss für innergemeinschaftliche Beförderungen ausschließlich EMCS verwendet werden (Abgangsstellenfunktionalität).
  • Ab dem 1.1.2012 werden weitere fachliche Funktionalitäten hinzukommen.

Im Hinblick darauf, dass einige Mitgliedstaaten bereits ab dem 1.4.2010 die Verpflichtung einführen werden, jede Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung unter Verwendung von EMCS zu beginnen, werden deshalb voraussichtlich ab Echtbetriebsbeginn elektronische Beförderungsvorgänge auch in Deutschland in nicht unerheblicher Anzahl zu erwarten sein. Für deutsche Versender besteht bis zum 31.12.2010 weiterhin die Möglichkeit, verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung unter Verwendung eines BVD in andere Mitgliedstaaten zu befördern. Dies muss vom Empfänger in jedem Bestimmungsmitgliedstaat akzeptiert werden.

Mit dem ersten deutschen EMCS-Release können Beförderungsvorgänge durch Empfänger rund um die Uhr – soweit keine Wartungsarbeiten oder Releasewechsel durchgeführt werden – beendet und durch Versender bereits eröffnet werden. Eine Erfassung von elektronischen Meldungen durch Benutzer (Beschäftigte der Zollverwaltung) zur Eröffnung von Beförderungsvorgängen ist nicht vorgesehen. Im Übrigen wird bezüglich der implementierten fachlichen Funktionalitäten – soweit nachstehend nichts weiter ausgeführt wird – auf die Regelungen in der Verfahrensanweisung EMCS hingewiesen. Die Anbindun...

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