Völlig neue Controlling-Aufgabe

Diese Aufgabe ist ganz neu für einen Value Chain Controller. Möglicherweise hat er sie schon im Zusammenhang mit strategischen Partnerschaften "zelebriert". Sie ist aber unerlässlich, denn alles in einer unternehmensübergreifenden, gar globalen, Wertschöpfungspartnerschaft muss, wie schon ausgeführt, in einem Vertragswerk geregelt werden, weil es hierfür keine – im kontinental-europäischen Sinne – normativen Vorschriften gibt. Für angelsächsische Kollegen ist dies, im Gegensatz zu vielen deutschen Controllern, weniger ein Problem, weil sie solche Situationen in ihrem fallorientierten Rechtssystem gewöhnt sind. Meist wird außerdem Englisch als Sprache internationaler Vertragswerke gewählt und schon das kann Schwierigkeiten bei der Interpretation von Vertragsbestimmungen, insbesondere im globalen Kontext, mit sich bringen. Hinzu kommt allgemein, dass der zahlenorientierte Controller häufig Probleme mit den juristischen Ausdrucks- und Darstellungsformen hat.

Gleichwohl: Jede einzelne Bestimmung eines Kooperationsvertrags muss nachgehalten werden. Bei Abweichungen müssen die üblichen Controlling-Warnsignale aufleuchten und es sind Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Es empfiehlt sich, entsprechende (ggf. verbale) Hinweise in das regelmäßige Value Chain Reporting einzubauen. Selbstverständlich können gravierende Vertragsverstöße Sofortmaßnahmen erfordern, die der Controller dann ebenfalls sofort zu adressieren hat.

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