Werden im Unternehmen weitere Kostenrechnungsinstrumente eingesetzt (Prozesskostenrechnung etc.), werden auch für diese Planwerte ermittelt. Sie lassen sich leicht vergleichen mit den bisherigen Werten aus der Vergangenheit und aus dem laufenden Jahr. So werden für die Genehmigung z. B. die Prozesskosten regelmäßig überwachter Prozesse untersucht. Zeigen sich ungewollte Entwicklungen z. B. für den Prozess der Auftragsabwicklung, so müssen diese geprüft werden. Gegebenenfalls ist eine Veränderung des Plans vor der endgültigen Genehmigung notwendig.

 

Frühzeitig zusammenarbeiten

Der Prozess der Prüfung und Genehmigung der Teil- und Gesamtpläne ist eine wichtige Aufgabe der Kostenrechnung, die einen hohen Anteil an der notwendigen Arbeitszeit der dort beschäftigten Mitarbeiter bindet. Die frühzeitige Zusammenarbeit zwischen der Kostenrechnung und den einzelnen Fachabteilungen kann diesen Aufwand senken. Rechtzeitig erkannt, können Fehler schneller ausgebessert werden. In den Planungsprozess einbezogen kann in der Kostenrechung sicherer entschieden werden, ob außergewöhnliche Entwicklungen auf Fehler oder auf externe Einflüsse zurückzuführen sind.

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