Das abgestimmte und im Gleichgewicht der Sender- und Empfängerbeziehungen befindliche Zahlenwerk einer analytischen Kostenplanung kann auch bei großen Datenmengen mit entsprechenden Systemen der Standardsoftware auf einfachste und zeitsparendste Art konsistent maschinell verändert werden. Diesem großen Vorteil für den Anwender steht jedoch folgender Risikofaktor gegenüber: Die Ergebnisse derartiger maschineller Umwertungen und Simulationen sind zwar rechnerisch sicher richtig, müssen aber auf die betriebliche Plausibilität hin überprüft werden. So könnten z.B. Restriktionen der betrieblichen Kapazität oder das Auftreten von sprungfixen Kosten eine Ergebniskorrektur erforderlich machen.

4.1 Auswirkungen der Umwertung

Bei einem Vergleich der Ergebnisse aus der Basis-Kostenplanung (Abb. 4) und der Kostenplanung nach der Umwertung (Abb. 9) fallen folgende Punkte auf:

  • Völlig unberührt bleiben die Mengenrelationen der Leistungsplanung. Die Planbezugsgrößenmengen sowohl der primären als auch der sekundären Kostenstellen sind identisch.
  • Die Plankostensätze aller vier Kostenstellen sind durch die angenommene Personalkostenerhöhung deutlich höher geworden.
  • In den Kostensätzen der primären Kostenstellen kommt auch die Personalkostenerhöhung der sekundären Kostenstellen zum Ausdruck.
  • Da ja nur die Personalkosten erhöht wurden, bleiben die Primärkostensätze für SBK (sonstige Betriebskosten) und Kapitalkosten auf allen Kostenstellen unverändert.
  • Die Relationen der proportionalen und fixen Plankosten zueinander und die daraus resultierenden Kostensätze haben sich verschoben.

4.2 Auswirkungen der Simulation

Bei einem Vergleich der Ergebnisse aus der Basis-Kostenplanung (Abb. 4) und der Kostenplanung nach der Simulation (Abb. 11) fallen folgende Punkte auf:

  • Von der Simulation werden die Mengenrelationen der Leistungsplanung betroffen. Sowohl die Planbezugsgrößenmengen der primären als auch die der sekundären Kostenstellen haben sich verändert. Einzige Ausnahme: Die auf der Kostenstelle A – Energiestelle eingerichtete Bezugsgröße VE (Verrechnungseinheiten) für die dort geplanten Fixkosten und deren Verteilung bleibt von der Simulation unberührt.
  • Die proportionalen Plankostensätze aller vier Kostenstellen sind durch die angenommenen Beschäftigungsänderungen nicht beeinflusst worden, sie bleiben gleich.
  • Die fixen Plankostensätze der Fertigungskostenstellen sind durch die angenommenen Beschäftigungsänderungen deutlich beeinflusst worden, sie folgen den Gesetzen der Fixkostendegression bei höherer Beschäftigung (vgl. Kostenstelle C – Fertigung 1) bzw. jenen der Fixkostenprogression bei niedrigerer Beschäftigung (vgl. Kostenstelle D – Fertigung 2).
  • In den Kostensätzen der primären Kostenstellen kommt auch die Neuverteilung der geplanten Fixkosten der Kostenstelle B – Hilfsbetrieb zum Ausdruck, während der Verteiler der Kostenstelle A – Energieversorgung über die eigene Bezugsgröße als „eingefroren” gilt.

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