Überblick

Die Entstehung von Umsatzsteuer setzt grundsätzlich einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu muss der Unternehmer für eine von ihm ausgeführte Leistung eine Gegenleistung erwarten. Führt der Unternehmer aus seinem Unternehmen eine Leistung ohne die Absicht aus, eine Gegenleistung zu erhalten, kann dies nur unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b oder des § 3 Abs. 9a UStG zu einem steuerbaren Umsatz führen. Dabei ist es nicht in jedem Fall Voraussetzung, dass eine Leistung für unternehmensfremde Zwecke ausgeführt wird oder zuvor ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte.

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