Unternehmer V betreibt ein Holzverarbeitungsunternehmen in Deutschland. Seine Tochter T möchte sich nach erfolgreichem Studium ebenfalls im Bereich der Holzverarbeitung selbstständig machen. V überlässt T für deren unternehmerische Zwecke Geräte im unstrittigen Zeitwert von 25.000 EUR. Eine Rückgabe der Geräte an V ist weder vereinbart worden noch geplant.

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