Die folgenden Aufwendungen sind nicht beruflich veranlasst:

  • Kosten für die Ausstattung der neuen Wohnung,
  • Verkaufsverluste bei Verkauf am früheren Arbeitsort,
  • Vorfälligkeitsentschädigungen,
  • Kosten eines Maklers für die Vermittlung von Wohneigentum, auch nicht bis zu der Höhe, die bei der Vermittlung einer Mietwohnung angefallen wäre,
  • Renovierungskosten der neuen Wohnung sowie
  • Abstandszahlungen an den bisherigen Mieter der neuen Wohnung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge