Die folgenden Aufwendungen sind nicht beruflich veranlasst:
- Kosten für die Ausstattung der neuen Wohnung,
- Verkaufsverluste bei Verkauf am früheren Arbeitsort,
- Vorfälligkeitsentschädigungen,
- Kosten eines Maklers für die Vermittlung von Wohneigentum, auch nicht bis zu der Höhe, die bei der Vermittlung einer Mietwohnung angefallen wäre,
- Renovierungskosten der neuen Wohnung sowie
- Abstandszahlungen an den bisherigen Mieter der neuen Wohnung.
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