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Umzugskosten: Welche Kosten und Pauschalen Arbeitgeber erstatten können

Jean Bramburger-Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Beruflicher Anlass
  • Steuerfreiheit
  • Abziehbare Höhe

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 4140 6130   Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt 1740 3720   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Der Arbeitgeber kann beruflich veranlasste Umzugskosten in tatsächlicher Höhe übernehmen. Sonstige Umzugskosten dürfen pauschal erstattet werden. Die Buchung der dem Arbeitnehmer steuerfrei erstatteten Umzugskosten erfolgt auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" 4140 (SKR 03) bzw. 6130 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Umzugskostenerstattung durch Arbeitgeber – Buchung der Zahlung

Hans Groß ist angestellter Steuerberater der Treuhand-Steuerberatungs-AG in Hamburg. Als in der Kölner Filiale die Stelle eines Geschäftsführers frei wird, erhält Hans Groß den Zuschlag. Die Treuhand-Steuerberatungs-AG erstattet ihm gegen Vorlage der Belege die Umzugskosten i. H. v. 3.100 EUR.

Buchungsvorschlag für die Treuhand-Steuerberatungs-AG:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4140/6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 3.100 1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 3.100

3 Es muss ein beruflich veranlasster Umzug vorliegen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Kosten für einen Umzug steuerfrei erstatten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und soweit keine höheren Kosten erstattet werden als die, welche als Werbungskosten für den Arbeitnehmer abzugsfähig wären.

Ein Umzug ist regelmäßig berufl...

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