In der Zeile 105 sind die in Deutschland steuerbaren und steuerpflichtigen Ausgangsleistungen des leistenden Unternehmers anzugeben, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet (Reverse-Charge-Verfahren).

 
Achtung

Zusammenfassung der Ausgangsleistungen

Früher (bis zum Besteuerungszeitraum 2018) waren die Lieferungen von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen separat zu melden. Nachdem aber die unionsrechtliche Evaluierung für diese Umsätze ausgelaufen ist, besteht keine Notwendigkeit mehr, diese Umsätze melderechtlich zu separieren. Deshalb werden die im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Ausgangsumsätze, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, seit 2019 in einer Zeile zusammengefasst.

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