BMF, 3.12.2018, III C 3 - S 7185/09/10001 - 07
Anpassung der Übergangsregelung im BMF-Schreiben vom 8.6.2017, BStBl 2017 I S. S. 858
Die Angabe „31.12.2018” in der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 8.6.2017 – III C 3 – S 7185/09/10001 – 06 (2017/0499632), BStBl 2017 I S. 858, wird durch die Angabe „31.12.2019” ersetzt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerarten – Umsatzsteuer – Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.
Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2018, 1365
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