OFD Cottbus, 20.07.2000, S 7165 - 2 - St 243

Was ist Oddset?

Oddset („odds” = Gewinnquoten; „set” = festgelegt) steht für „feste Gewinnquoten” und ist eine (relativ) neue Art der Sportwette. Im Unterschied zu der herkömmlichen 11er-Wette (Toto) stehen die Gewinnquoten bereits beim Ankreuzen des Tippscheins fest.

Die Quoten werden von der Lotterieverwaltung für die einzelnen Begegnungen festgelegt.

Der Spieler kreuzt auf dem Tippschein an, ob ein Fußballspiel mit einem Heimsieg, einem Unentschieden oder einem Auswärtssieg endet und legt dabei seine persönliche Gewinnquote fest. Ausgewählt werden vom Spielplan mindestens drei, höchstens 10 Partien. Der Einsatz variiert zwischen 5 DM und 1.000 DM.

Bei der Normalwette müssen alle vorhergesagten Ergebnisse richtig sein, um zu gewinnen, bei der Systemwette können je nach System eine oder mehrere Voraussagen falsch sein.

Wie werden diese Wetten steuerlich behandelt?

Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen die Umsätze steuerfrei, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen.

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Oddset-Wette ist durch die Novellierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17.05.2000 (BGBl I S. 715) geklärt. Danach unterliegen die Umsätze aus der Oddset-Wette der Lotteriesteuer und sind somit nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Änderung des RennwLottG tritt rückwirkend zum 01.04.2000 in Kraft.

Bis einschließlich 31.03.2000 unterlagen die Oddset-Wetten der Umsatzsteuer.

 

Normenkette

§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

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