Die Meldepflicht gilt für alle Fahrzeuge im Sinne des § 1b Abs. 2, 3 UStG: Pkw, Lkw, Motorräder, Motorroller, Mopeds, motorbetriebene Caravans.
Nicht unter die Meldepflicht fallen u. a. Wohnwagen, Anhänger ohne eigenen Motor, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
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