MwSt-Nummern werden von den regionalen MwSt-Behörden zugeteilt. Ausländische Unternehmer mit Niederlassung in Zypern reichen hierzu bei der regional zuständigen MwSt-Behörde ein ausgefülltes MwSt-Formular 101 ein. Die vier regionalen MwSt-Behörden befinden sich in Nikosia, Larnaca, Limassol und Paphos. Die Adressen sind in örtlichen Telefonbüchern und auf der MwSt-Website (www.mof.gov.cy/ce) zu finden.

Ausländische Unternehmer ohne Niederlassung in Zypern können sich registrieren lassen oder einen Steuerbevollmächtigten bzw. -vertreter bestellen (die Bestellung ist nicht verpflichtend). In diesen Fällen ist das MwSt-Büro des Gebiets, in dem der MwSt-Bevollmächtigte oder -Vertreter ansässig ist, für die Registrierung zuständig, und der MwSt-Vertreter muss ein MwSt-Formular 104 (Bestellung eines MwSt-Vertreters) einreichen. Pflichtverletzungen bei der Registrierung können mit einem Bußgeld von 85 EUR pro Monat geahndet werden.

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