Werden Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten ohne Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik MwSt-Schuldner, können sie für in der Tschechischen Republik der MwSt unterliegende Umsätze einen Steuervertreter bestellen. Das Verfahren entspricht im Übrigen der Bestellung eines Steuervertreters bei Drittstaatenunternehmern.

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