Steuervertreter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die von ihnen vertretenen Unternehmer.

Die Steuervertreter müssen der zuständigen Steuerbehörde Mitteilung über die Vertretung machen und erhalten von der Steuerbehörde eine besondere Kennnummer für die Zwecke der Vertretung. Sie sind dann verpflichtet, MwSt-Erklärungen einzureichen, und haften für die Zahlung der geschuldeten Steuer. Steuervertreter müssen für jede vertretene Person gesondert Buch führen.

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