Zusammenfassende Meldungen sind quartalsweise einzureichen. Kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige müssen ihre Zusammenfassende Meldung spätestens am zehnten Tag des zweiten auf das Ende des Meldezeitraums folgenden Monats bei der Steuerverwaltung einreichen.

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