Führt ein Unternehmer aus einem Staat, mit dem Schweden kein Rechtshilfeabkommen geschlossen hat, in Schweden steuerbare Umsätze aus, ohne über einen schwedischen Vertreter registriert zu sein, wird die Angelegenheit untersucht; gegebenenfalls werden Steuern nachgefordert und Verzugsgebühren sowie Bußgelder verhängt.
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