Die für MwSt-Zwecke in Rumänien registrierten, regulären Steuerpflichtigen haben wie folgt periodische MwSt-Erklärungen einzureichen:
- monatlich;
- vierteljährlich, Steuerpflichtige mit einem Umsatz unter 100 000 EUR pro Jahr (es sei denn, dass innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt werden, dann monatliche Abgabe).
Die MwSt-Erklärung muss vor dem 25. des Folgemonats nach dem Monat, in dem der Steuertatbestand auftrat, eingereicht werden. Die besondere MwSt-Erklärung ist nur für die Zeiträume einzureichen, in denen der Steuertatbestand auftrat. Die Zahlung hat bis zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der Steuerpflichtige die MwSt-Erklärung einzureichen hat.
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