Kleinunternehmer

Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr einem Jahr nicht mehr als 30.000 EUR netto beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Die Sonderregelungen für Kleinunternehmer dürfen von Unternehmern die in Österreich keinen Sitz oder Wohnsitz haben, nicht angewendet werden. In Österreich ansässige Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz von 30.000 EUR müssen nur Jahreserklärungen abgeben.

Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschritten hat.

Im Falle von Unternehmern, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 EUR betragen hat, ist der Voranmeldungszeitraum das Quartal. Das gilt auch für Jungunternehmer, sofern in dem Jahr, in dem sie ihre geschäftliche Tätigkeit aufnehmen, mit einem Umsatz von höchstens 100.000 EUR zu rechnen ist. Die Vorauszahlung hat bis zum 15. des zweiten Kalendermonats zu erfolgen, das dem betreffenden Vorauszahlungszeitraum folgt.

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