Lässt ein ausländischer Unternehmer keinen in der Republik Lettland bevollmächtigten Steuervertreter in das MwSt-Register eintragen, so muss er sich selbst an einem der Orte, an denen der Umsatz in der Republik Lettland bewirkt wird, für MwSt-Zwecke registrieren lassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge