6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die entsprechenden Aufstellungen sind seit 1.1.2010 monatlich abzugeben. Das gilt auch für innergemeinschaftliche Erwerbe.

6.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Zusätzlich ist das örtliche Finanzamt anzugeben.

6.3 Vereinfachungsregelungen

Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.

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