6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen
Die entsprechenden Aufstellungen sind seit 1.1.2010 monatlich abzugeben. Das gilt auch für innergemeinschaftliche Erwerbe.
6.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen
Zusätzlich ist das örtliche Finanzamt anzugeben.
6.3 Vereinfachungsregelungen
Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.
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