Der Steuerzeitraum hängt vom steuerpflichtigen Umsatz des Unternehmers ab. Wenn sein Jahresumsatz 15 Mio. DKK überschreitet, beträgt der Steuerzeitraum einen Monat. Wenn er über 1 Mio. DKK liegt, jedoch 15 Mio. DKK nicht überschreitet, ist der Steuerzeitraum ein Quartal. Wenn sich der Umsatz auf 1 Mio. DKK oder weniger beläuft, beträgt der Steuerzeitraum ein halbes Jahr.

Im Falle von Unternehmern, deren Steuerzeitraum einen Monat oder ein Quartal beträgt, sind die Erklärungen innerhalb von 1 Monat und zehn Tagen nach Ablauf eines jeden Zeitraums einzureichen und die Zahlungen zu leisten. Im Falle von Unternehmern, für die der Steuerzeitraum ein halbes Jahr beträgt, gilt eine entsprechende Frist von zwei Monaten nach Ablauf eines jeden Zeitraums.

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