Der Steuervertreter muss eine in Dänemark ansässige natürliche oder juristische Person sein, die bereit ist, im Namen des ausländischen Unternehmers zu handeln. Ist ein Unternehmer, der außerhalb der EU, Norwegen, Island, Grönland oder der Färöer Inseln niedergelassen ist, durch einen in Dänemark ansässigen Vertreter registriert, haften er und der Fiskalvertreter gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Mehrwertsteuer.

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