Unternehmer aus Drittstaaten, mit den Dänemark kein gegenseitiges Amtshilfeabkommen geschlossen hat, müssen sich über einen in Dänemark ansässigen Steuervertreter registrieren lassen. Das gilt nicht für Umsätze, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge