Ab dem 1.1.2018 gilt generell (ausgenommen bestimmte Unternehmen wie Land- und Forstwirte) die Pflicht, Mehrwertsteuererklärungen, Zusammenfassende Meldungen und Einkaufs- und Verkaufsaufzeichnungen elektronisch der Finanzbehörde zu übermitteln.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen