Wenn der bevollmächtigte Vertreter seine Tätigkeit beendet oder durch andere Umstände an der Ausübung seiner Pflichten nach dem MwSt-Gesetz gehindert wird, muss der ausländische Unternehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintreten der neuen Umstände einen neuen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Falls der ausländische Unternehmer innerhalb dieser Frist keinen neuen bevollmächtigten Vertreter bestellt, wird seine Registrierung durch den zuständigen Beamten mit der Ausstellung eines entsprechenden Schreibens gelöscht. In diesem Fall wird dem ausländischen Unternehmer die Bestätigung über die Löschung zugestellt und die Löschung erfolgt mit Ablauf der Frist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge