BMF, 28.10.1993, IV C 7 - S 1300 - 32/93

Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 - BGBl. I S. 1426 - übertrage ich Ihnen hiermit mit Wirkung vom 1. November 1993 aus dem Aufgabengebiet "Internationale Rechts- und Amtshilfe" einen Teilbereich im Rahmen des Amtshilfeverkehrs in Steuersachen, nämlich den Auskunftsverkehr in Einzelfällen mit den zuständigen Behörden der Staaten, mit denen nach den Doppelbesteuerungsabkommen eine große Auskunftsklausel besteht, mit folgenden Einschränkungen:

  1. Schriftverkehr, der die Amtshilfe im Hinblick auf die Verrechnungspreisgestaltung oder die Verwertung im öffentlichen Gerichtsverfahren betrifft, ist mir vor Abgang zur Kenntnis zu geben.
  2. Schriftverkehr, der die Amtshilfe gegenüber Behörden der USA oder Kanadas betrifft, ist mir nach Abgang zur Kenntnis zu geben.
    1. Unbeschadet der Ziffern 1.-2. bin ich in allen Fällen von grundsätzlicher Bedeutung oder möglicher schwerwiegender Auswirkungen rechtzeitig zu unterrichten. Hierzu gehören insbesondere vom inländischen Steuerpflichtigen oder Dritten angestrengte Rechtsbehelfsverfahren, Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der zuständigen ausländischen Behörde und grundsätzliche Rechtsfragen insbesondere über den Schutz des Beteiligten, der Geheimhaltung und des Umfangs der zu leistenden Amtshilfe.
    2. Das Recht zur Erteilung von Weisungen oder zur Übernahme herausgehobener oder problemtypischer Einzelfälle behalte ich mir vor.
  3. Nicht übertragen werden die Befugnisse zur Vereinbarung von Simultanprüfungen, die Entsendung von Beamten in das Ausland, die Entscheidung über die Anwesenheit von Vertretern der zuständigen ausländischen Finanzbehörden im Inland und der Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Verständigungsverfahren. Insoweit bleibt die bisherige Zuständigkeitsverteilung unberührt.
    1. Die von Ihnen für die Abwicklung des Amtshilfeverkehrs zu erlassenden Dienstanweisungen bitte ich mit mir abzustimmen.
    2. Ich bitte, mir jährlich über die Entwicklung des internationalen Amtshilfeverkehrs zu berichten. Zur Erleichterung des aktuellen Informationsaustausches finden regelmäßige Fachgespräche zwischen unseren Fachreferaten statt.
 

Fundstellen

BStBl I, 1993, 991

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