BMF, 13.12.1976, Z C 3 - O 1755 - 59/76
Bezug:
Ihr Bericht vom 11.10.1976 – Pr. O 1755 – 9/76
Mein Erlaß vom 22.10.1976 – Z C 3 – O 1755 – 52/76
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 – BGBl I S. 1426 –[1]) übertrage ich Ihnen hiermit mit Wirkung vom 1. Januar 1977 aus dem Aufgabengebiet "Internationale Rechts- und Amtshilfe" den Teilbereich "Vollstreckungs- und Zustellungssachen".
Damit sind insbesondere die folgenden Aufgaben von Ihnen zu erledigen:
- Bearbeitung und Auswertung von Anträgen
- Prüfung der einschlägigen Bestimmungen von DBAen und Rechts- und Amtshilfevereinbarungen in Steuersachen
- Prüfung der zur Vollstreckung kommenden Steuerart
- Überprüfung der einschlägigen Devisenkurse
- Fremdsprachliche Übersetzungsfragen
- Schriftwechsel mit Dienststellen des BMF und der Länder, den ausländischen Partnerstaaten und den deutschen diplomatischen Vertretungen
- Fertigung von Zwischen- und Endberichten
- Aktenführung der sich oft über Jahre erstreckenden Vorgänge.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 1977, 33
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