Um die rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft zu nutzen (insb. die größtmögliche Flexibilität für die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung), dabei aber trotzdem die Haftung effektiv zu begrenzen, bietet sich die Kapitalgesellschaft & Co. KG als Sonderform der KG an.

Persönlich haftender Gesellschafter der KG ist eine Gesellschaft, bei der die Haftung kraft Gesetzes auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, in aller Regel eine GmbH. Denkbar sind aber genauso auch die AG & Co. KG und die SE & Co. KG.

Die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft können personenidentisch mit den Kommanditisten der KG sein; genauso können aber auch andere Gesellschafter und Gestaltungen gewählt werden. Ist die KG wiederum alleinige Gesellschafterin der Kapitalgesellschaft, spricht man von einer Einheitsgesellschaft. Die Komplementär-Gesellschaft (d. h. effektiv ihre Geschäftsführer/Vorstände) führt die Geschäfte der KG und ist allein vertretungsbefugt. Im Außenverhältnis haften nur die KG und die Kapitalgesellschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

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