Die Hauptversammlung besteht aus den Aktionären der AG und ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben sollen. Hier werden keine Angelegenheiten der Geschäftsführung, sondern lediglich die Grundlagenentscheidungen gefasst. Hierunter fallen u. a. Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit sie von der Hauptversammlung und nicht von Arbeitnehmern gewählt oder von dazu berechtigten Aktionären entsandt wurden). Die Stimmrechte in der Hauptversammlung richten sich grundsätzlich nach dem gehaltenen Anteil am Grundkapital. Allerdings kann die Satzung stimmrechtslose Vorzugsaktien vorsehen. Aktien mit einem Mehrstimmrecht sind heute nicht zulässig, was der Regierungsentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom September 2023 ändern und die vor 25 Jahren abgeschafften Mehrstimmrechtsaktien wieder zulassen will. Wie bei der GmbH werden die Beschlüsse in der Regel mit der Mehrheit der Stimmen gefasst. Besonders wesentliche Angelegenheiten bedürfen allerdings einer qualifizierten Mehrheit.

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