Überblick

Neu: Mit der Pressemitteilung des BMWI vom 16.2.2022 wurde mitgeteilt, dass der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV bis zum 30. Juni 2022 verlängert wird. Die Antragsfrist endet am 15. Juni 2022, lt. Aktualisierung der FAQ am 1.4.2022.

Grundlage für die Überbrückungshilfe IV ist der Beschluss vom 18.11.2021, dessen Umsetzung Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium verantworten. Die Verlängerung erfolgt in Gestalt der Überbrückungshilfe IV, die an die Überbrückungshilfe III Plus anschließt und den Zeitraum Januar bis Juni 2022 abdeckt. Es handelt sich dabei um die 5. Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen". Die Überbrückungshilfe IV unterstützt daher Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. Es liegen bundesweit einheitliche Voraussetzungen vor, Vorgaben erfolgen durch BMWi und BMF, die zentrale Zuständigkeit liegt beim Bund. Die Beantragung erfolgt über das bekannte zentrale digitale Antragsportal. Der Zugang zum Antragsportal ist identisch zum Portalzugang bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen und ÜH I; ÜH II, ÜH III und ÜH III Plus und erfolgt ausschließlich durch prüfende Dritte.

Am 7.1.2022 wurde die erste Fassung der FAQ zur Überbrückungshilfe IV durch das BMWi veröffentlicht (Rechtsstand: 6.1.2022), zum selben Datum wurde auch das Antragsportal für prüfende Dritte freigeschaltet für die Stellung entsprechender Anträge.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Verlautbarungen auf der Homepage des BMF v. 2.12.2021, FAQ ÜH IV v. 7.1.2022 (in der Aktualisierungsversion vom 1.4.2022), Antragsportal ÜH IV seit dem 7.1.2022 freigeschaltet, FAQ Neustarthilfe 2022 (in der Aktualisierungsversion vom 12.4.2022)

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