Mithilfe angemessener risikobasierter Kontrollmaßnahmen soll ein Unternehmen überprüfen, ob die Menschenrechtstrategie in die alltäglichen Unternehmensabläufe integriert ist und die dort festgelegten menschrechts und umweltbezogenen Erwartungen tatsächlich umgesetzt werden. Dazu gehört auch die regelmäßige Aktualisierung der entwickelten Verfahrensleitfäden und -vorschriften.

Letztendlich bedeuten diese nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen für den eigenen Geschäftsbereich die gesetzliche Verpflichtung für das Unternehmen, ein angemessenes Compliance-Management-System (CMS) im Unternehmen und in allen Tochtergesellschaften zu implementieren. Durch die seit 2021 zur Verfügung stehende ISO 37301 steht nun auch ein international anerkannter Standard zur Verfügung, der die Anforderungen an ein CMS beschreibt.

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