Die betroffenen Unternehmen werden verpflichtet, die Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmenspolitik zu integrieren. Dazu gehören insbesondere das Verfassen und das jährliche Aktualisieren einer Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Diese Regelung ist weitreichender als die Grundsatzerklärung des LkSG.

Die Sorgfaltspflichtregelungen der Unternehmen müssen eine Beschreibung des – auch langfristigen – Ansatzes des Unternehmens in Bezug auf die Sorgfaltspflicht enthalten. Darüber hinaus sollen die Unternehmen einen Verhaltenskodex mit den Regeln und Grundsätzen verfassen, die von den Mitarbeitern und Tochtergesellschaften des Unternehmens zu befolgen sind.

Die Unternehmen sollen eine Beschreibung der Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten verfassen, einschließlich der Maßnahmen, die zur Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex und zur Ausweitung seiner Anwendung auf bestehende Geschäftsbeziehungen getroffen wurden. Der Verhaltenskodex sollte in allen relevanten Unternehmensfunktionen und -tätigkeiten Anwendung finden, einschließlich Beschaffungs- und Einkaufsentscheidungen. Die Unternehmen sollen ihre Sorgfaltspflichtpolitik jährlich aktualisieren.

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