Die Identifizierung und Bestimmung von Werttreibern und die anschließende Zuweisung eines relativen Gewichts zu diesen Werttreibern bleibt zwangsläufig eine subjektive Übung, wie bereits in Kapitel 9.5.4.6 erwähnt. Es sollte jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass bei der Beschreibung eines Funktions- und eines Risikoprofils im Rahmen einer Vergleichbarkeitsanalyse ebenfalls notwendigerweise ein gewisses Maß an subjektiver Beurteilung zum Tragen kommt. Wenn die Gewichte der Werttreiber gleichmäßig verteilt sind, was der geschäftlichen Realität in der Tat mehr oder weniger genau entsprechen mag, wird auch die Differenzierung der Wertbeiträge weniger deutlich.

Darüber hinaus beeinflusst die Auswahl der tatsächlichen Anzahl von Mega- und/oder Hauptprozessen (sowie von bestimmten einfachen Prozessen) das Ergebnis bzw. die Gewichtung des inkrementellen Wertbeitrags, der diesen Prozessen und den jeweils beitragenden Gesellschaften – in Abhängigkeit von den jeweils definierten Werttreibern – zugewiesen wird. Als Faustregel kann angenommen werden: Je weniger Mega-/Hauptprozesse für die VCA definiert wurden, desto größer ist das relative Wertbeitragsgewicht, das den jeweiligen Prozessen zugewiesen wird.

Im Allgemeinen kann eine höhere Anzahl von Geschäftsprozessen und Werttreibern dazu führen, dass aufgrund der höheren Fragmentierung der den beitragenden Einheiten zugewiesenen Anteile an den inkrementellen Wertbeiträgen eine Vereinheitlichung (Angleichung) der einzelnen Wertbeiträge stattfindet. Im Falle der VCA der X-Gruppe wurden 8 Werttreiber, 13 Megaprozesse und 57 Hauptprozesse festgelegt, was bereits eine sehr komplexe und detaillierte Betrachtung zulässt. Auch hier ist die Beurteilung – wie oben beschrieben – notwendigerweise subjektiv.

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